einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung 29.05.2024

Mittwoch, 29. Mai 2024, 20.00 Uhr in der Turnhalle Bönigen

Traktanden
  1. Jahresrechnung 2023; Genehmigung der Jahresrechnung 2023.
  2. Kreditabrechnungen; Kenntnisnahme von Abrechnungen verschiedener Verpflichtungskredite.
    a) Sanierung Rothornstrasse
  3. Neubau Doppelkindergarten; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für den Neubau eines Doppelkindergartens von CHF 2'500’000.00.
  4. Zusammenschluss ZSO Alpenregion und ZSO Jungfrau; Genehmigung des Reglements Aufgabeübertragung Zivilschutz.
  5. Mitteilungen und Verschiedenes
Reglementsauflage
Das Reglement gemäss Traktandum 4 liegt 30 Tage vor der Gemeindeversammlung öffentlich auf.
pdfReglement Aufgabenübertragung Zivilschutz

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.

2. April 2024
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber