einwohnergemeinde

Abwasserentsorgung

Wo Wasser gebraucht wird, fällt auch Abwasser an.

Das Abwasser des Gemeindegebiets Bönigen wird in der regionalen Abwasserreinigungsanlage Interlaken gereinigt. Dem Regionalverband gehören nebst Bönigen noch weitere 12 Gemeinden an. Das Verbandsgebiet umfasst die Gemeinden Beatenberg, Bönigen, Gsteigwiler, Gündlischwand, Habkern, Interlaken, Lütschental, Matten, Niederried, Ringgenberg, Saxeten, Unterseen und Wilderswil.
Besichtigung der ARA Interlaken sind nach Voranmeldung möglich (Tel. 033 822 78 18)

Kanalisationsnetz

Das Kanalisationsnetz auf dem Gemeindegebiet ist hingegen "Gemeindesache". Um das zukünftige Entwässerungskonzept sowie den Zustand der Anlagen (Leitungen/Pumpwerke) beurteilen zu können, ist die Generelle Entwässerungsplanung (GEP) auf dem Gemeindegebiet Bönigen ausgearbeitet worden. Nach den aus dem GEP resultierenden Erkenntnissen wird in Zukunft die Entwässerungsplanung wie auch die Sanierung der Anlagen in Angriff genommen.
Zusammen mit dem GEP sind die Kanalisations- Leitungskatasterpläne erstellt worden, welche auf der Bauverwaltung eingesehen werden können.

Für die Kontrolle des Kanalnetzes und der technischen Anlagen ist das Werkhofteam zuständig. Der Gemeinderat übt die Oberaufsicht aus und ist für die Planung und Organisation zuständig. Die Finanzverwaltung führt das Inkasso und die Buchführung.

Ein Teil der Arbeiten im Abwasserbereich sind der Fachstelle Siedlungsentwässerung der Industriellen Betriebe Interlaken übertragen worden. Sie führen für die Gemeinde den Werkleitungskataster „Kanalisation" mit WebGIS, übernehmen die Fachstelle Gewässerschutz im Baubewilligungsverfahren, bearbeiten die Gewässerschutzbewilligungen und führen Baukontrollen und Abnahmen im Bereich Gewässerschutz durch. Im Weiteren gehören zu ihren Aufgaben:
• Beurteilung von Projektänderung
• Einmessen und Nachführen von neuen Anschlüssen im GIS
• Nachführung des zentralen Versickerungskatasters beim AWA

Abwassergebühren

Anschlussgebühren: Die Kanalisationsanschlussgebühren werden aufgrund der Installierten Belastungswerte (BW) in den jeweiligen Liegenschaften eingefordert. Die Ansätze für die Belastungswerte sind in der Gebührenverordnung zum Abwasserentsorgungsreglement der Einwohnergemeinde Bönigen festgelegt.

Benützungsgebühren: Die jährlich wiederkehrenden Benützungsgebühren werden auf die Grundgebühr (Wohnungsgrösse) und die Verbrauchsgebühr (Wasserverbrauch) erhoben.

Links

ARA Region Interlaken
Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern

Kontakt

Bauverwaltung Bönigen
T 033 826 10 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!