einwohnergemeinde

Dienstleistungen

Adressänderung

Umzug innerhalb von Bönigen

Wenn Sie innerhalb von Bönigen umziehen, ist die neue Adresse innert 14 Tagen ab Umzug der Gemeindeverwaltung zu melden. Ziehen Sie aus der Gemeinde weg, beachten Sie bitte die Hinweise unter Wezug aus Bönigen

Kosten
Die Adressänderung ist kostenlos.

Hier gehts zum Meldeformular.

Beglaubigungen

Durch Pensionskassen, Banken oder anderweitigen Versicherungen werden vermehrt mittels Formular Beglaubigungen von Unterschriften bei der begünstigten Person verlangt, um z.B. Auszahlungen zu veranlassen.

Eine Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift. Sie kann gemäss kantonalrechtlichen Vorschriften von den dazu ermächtigten Personen vorgenommen werden.

Aufgrund der Gesetzgebung dürfen im Kanton Bern, anders als in anderen Kantonen, Unterschriften von Privatpersonen ausschliesslich durch einen bernischen Notar/Notarin beglaubigt werden. Den Gemeindebehörden und den Gemeindeangestellten stehen im Kanton Bern keine Beglaubigungskompetenzen zu.

Daher ist es der Gemeinde untersagt, Unterschriften oder Kopien von Pässen oder Identitätskarten zu beglaubigen. Die Gemeinde darf lediglich eine Wohnsitz- oder Lebensbescheinigung ausstellen.

Wir bitten Sie daher, sollten Sie eine Beglaubigung benötigen, direkt mit einem bernischen Notar/Notarin Kontakt aufzunehmen. Die Beglaubigungen sind gebührenpflichtig. Über die Ansätze erteilt Ihnen der Notar/die Notarin Auskunft.

Betreibungsregisterauszug

Der Betreibungsregisterauszug ist bei folgender Stelle zu beziehen:

Betreibungsamt Oberland
Dienststelle Oberland Ost
Schloss 5
3800 Interlaken

T 031 635 97 00
www.be.ch/baka

Betreuungsgutscheine

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Einheimischenausweis

Wozu dient der Ausweis?
Verschiedene Bergbahnen, Freizeiteinrichtungen oder Kulturinstitutionen bieten der einheimischen Bevölkerung Ermässigungen auf Einzelbilletten, Sportpässen oder Eintritten an. Voraussetzung für die Ermässigung ist das Vorweisen eines gültigen persönlichen Einheimischenausweises.

Bezug / Voraussetzung
Der Einheimischenausweis kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und erfordert ein Passfoto. Es sind sowohl Passfotos in herkömmlicher als auch in digitaler Form möglich.
Anspruch auf die Ausgabe haben alle Personen ab dem vollendeten 6. Altersjahr mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Bönigen. Somit erhalten alle Kinder ab dem 6. Altersjahr den eigenen persönlichen Ausweis.

Gültigkeit
Der Einheimischenausweis ist ab dem Austellungsdatum ein Jahr gültig. Der Wohnsitz muss jährlich durch die Einwohnergemeinde Bönigen auf dem Ausweis bestätigt werden. Der Ausweis verfällt spätestens nach zehn Jahren ab Erstausgabe. Die Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit bei Wegzug des Inhabers aus der Region.

Kosten
Erstausstellung: CHF 10.00 (für Kinder bis zum vollendeten 15. Altersjahr gratis)
Jährliche Wohnsitzbescheinigung: kostenlos

pdfVergünstigungen Einheimischenausweis Region 1

Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis ist bei folgender Stelle zu beziehen:

KESB Oberland Ost
Schloss 11
3800 Interlaken

T 031 635 22 25
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die Gebühren betragen CHF 20.00 bei Barbezahlung und Abholung am KESB-Schalter und CHF 30.00 bei Postversand mit Rechnungsstellung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Hunde An- und Abmeldung

Hundetaxe / Hundemarken
Das Hundetaxereglement der Einwohnergemeinde Bönigen vom 07.06.2013 bildet die Grundlage für die Erhebung der Hundetaxe. Die Höhe der Taxe ist für alle Hunde gleich.

Hundetaxe pro Hund und Jahr: CHF 100.00

Taxpflichtig
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die am 1. August des laufenden Jahres in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben, sofern ihr Hund älter als sechs Monate ist, sind taxpflichtig. Für registrierte Hunde wird die Hundetaxe in Rechnung gestellt.

Neuanmeldungen
Neuanmeldungen sind bis Ende August des laufenden Jahres vorzunehmen. Neue Hundebesitzer haben erstmalig bei der Gemeindeverwaltung persönlich zu erscheinen. Mitzubringen ist der Heimtierausweis.

Der Hundehalter ist verpflichtet der Gemeindeverwaltung das Halten eines neuen oder anderen Hundes umgehend zu melden.

Änderungen / Abmeldungen
Wir sind bestrebt unsere Register stets auf einem aktuellen Stand zu halten. Sollten Sie unterdessen keinen Hund mehr besitzen (Tod, Halterwechsel), bitten wir um sofortige Mitteilung. Ziehen Sie aus der Gemeinde weg, ist der Hund ebenfalls abzumelden.

Parkkarten

Ab 1. April 2021 ist das Parkieren tagsüber kostenpflichtig. Die Parkkarten werden nur elektronisch hinterlegt. Dazu dient das Online-System «Parkingpay», welches in vielen Schweizer Städten bereits genutzt wird. Somit ist ein Ausdruck der Parkkarte nicht mehr nötig.

Vorgehen für das Erwerben einer Parkkarte
  1. Webseite www.parkingpay.ch aufrufen oder Download der App parkingpay im App Store oder Google Play
  2. Benutzerkonto anlegen
  3. Parkkarte Zone «1 Gemeinde» auswählen und bezahlen
Die Möglichkeit, die Parkkarte am Schalter zu lösen, besteht weiterhin.

Geltungsbereich
  • auf allen öffentlichen Parkfeldern
  • für leichte Motorwagen bis max. 3.5 Tonnen

pdfParkplatzreglement
pdfParkplatzverordnung
pdfVerzeichnis Parkplätze

Pass und Identitätskarte

Seit dem 1. März 2010 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Kanton Bern den E-Pass und die Identitätskarte persönlich bei einem der sieben Ausweiszentren beantragen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Strafregisterauszug

Wer einen Strafregisterauszug benötigt, kann diesen unter folgender Adresse online bestellen: www.strafregister.admin.ch.
Auf der Einstiegsseite zum Bestellvorgang sind weitere Informationen erhältlich.

Die Gebühr von CHF 20.00 für den Auszug kann bei Internetbestellung mit Kreditkarte oder Postcard bezahlt werden.

Personen ohne Internet-Zugang können den Strafregisterauszug an jedem Postschalter bestellen.

Wegzug aus Bönigen

Abmeldung bei der Gemeindeverwaltung

Schweizerinnen und Schweizer melden sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich bei der Gemeindeverwaltung ab. Bitte bringen Sie den Reisepass oder die Identitätskarte mit.

Ausländische Personen melden sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich bei der Gemeindeverwaltung ab. Bitte bringen Sie den Ausländerausweis mit.

Kosten
Die Abmeldung ist kostenlos.

Wohnsitzbestätigung

Was ist eine Wohnsitzbestätigung?
Die Einwohnerdienste bestätigen den Wohnsitz, den die gesuchstellende Person aktuell in Bönigen hat bzw. in vergangenen Jahren hatte.

Kosten
CHF 20.00 zzgl. Versandkosten

Hier gehts zur Bestellung.

Zuzug nach Bönigen

Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung

Schweizerinnen und Schweizer sind verpflichtet, sich persönlich innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
  • Reisepass oder Identitätskarte
  • Familienbüchlein oder Familienausweis (wenn vorhanden)

Ausländische Personen melden sich persönlich innerhalb von 14 Tagen bzw. vor Stellenantritt bei der Gemeindeverwaltung an.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
  • Reisedokument (Pass oder Personalausweis/Identitätskarte)
  • Ausländerausweis (falls vorhanden)
  • Arbeitsvertrag
  • Falls vorhanden: Eheschein, Scheidungsurteil, Geburtsscheine Kinder

Kosten
Die Gebühr für die Anmeldung beträgt bei Schweizern CHF 20.00 und bei Ausländern CHF 25.00.