| Arbeitslosigkeit |
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Melden Sie Ihre Arbeitslosigkeit so früh als möglich bei der Gemeindeschreiberei, spätestens aber am ersten Tag, an dem Sie arbeitslos sind. Wichtig: Am ersten Tag, für den Sie Arbeitslosenentschädigung beantragen, müssen Sie angemeldet sein. Für die Meldung bei der Wohngemeinde benötigen Sie den AHV-Ausweis. Ausländische Staatsangehörige benötigen zusätzlich den Ausländerausweis. Ihre Anmeldung wird anschliessend an das RAV Unterseen weitergeleitet (Kontakt siehe Amtsstellen). Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Weitere Informationen: beco Berner Wirtschaft. |
