Arbeitslosigkeit Drucken
Melden Sie Ihre Arbeitslosigkeit so früh als möglich bei der Gemeindeschreiberei, spätestens aber am ersten Tag, an dem Sie arbeitslos sind.
Wichtig:
Am ersten Tag, für den Sie Arbeitslosenentschädigung beantragen, müssen Sie angemeldet sein.

Für die Meldung bei der Wohngemeinde benötigen Sie den AHV-Ausweis.
Ausländische Staatsangehörige benötigen zusätzlich den Ausländerausweis.

Ihre Anmeldung wird anschliessend an das RAV Unterseen weitergeleitet (Kontakt siehe Amtsstellen).

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung


Weitere Informationen:
beco Berner Wirtschaft.