Wegzug Drucken
Wenn Sie aus Bönigen wegziehen, sind Sie verpflichtet, sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich bei der Einwohnerkontrolle abzumelden.


Folgende Unterlagen sind zur Abmeldung mitzubringen:

Schweizerinnen und Schweizer: Niederlassungsausweis (resp. Aufenthaltsausweis bei Wochenaufenthalt)
Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung