| Wegzug |
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Wenn Sie aus Bönigen wegziehen, sind Sie verpflichtet, sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich bei der Einwohnerkontrolle abzumelden. Folgende Unterlagen sind zur Abmeldung mitzubringen: Schweizerinnen und Schweizer: Niederlassungsausweis (resp. Aufenthaltsausweis bei Wochenaufenthalt) Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung |
